Liebe Mitglieder,
aufgrund der Corona-Pandemie ist es uns nicht möglich, unsere Mitgliederversammlung laut Satzung in den ersten vier Monaten des Jahres durchzuführen. Der geschäftsführende Vorstand hat dies überprüfen lassen und so bestätigt bekommen.
Folgender Wortlaut ist gültig:
Abweichend vom § 36 des BGB ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein, oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
Daher haben wir beschlossen, die Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit zu verschieben, bis es die Lage wieder erlaubt und Versammlungen durchgeführt werden dürfen.
Der geschäftsführende Vorstand des FV Eppertshausen